In diesem Themenbereich finden Sie Seminare, die sich mit der praktischen Betreuungsführung beschäftigen und das Grundverhältnis von betreuter Person und Betreuer:in beleuchten. Eine entscheidende Intention der Reform des Betreuungsrechts 2023 war die Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese fordert insbesondere in Artikel 12, dass Menschen mit Behinderung „das Recht haben überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden“ und „in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit Anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“
§1821 BGB beschreibt zentral die Aufgabe rechtlicher Betreuer:innen, nämlich die Orientierung an den Wünschen betreuter Personen und den Vorrang der Unterstützung vor der Stellvertretung. Das Handeln rechtlicher Betreuer:innen steht im Spannungsfeld zwischen Vorrang der Selbstbestimmung einerseits und Schutzauftrag bei erheblicher Gefährdung andererseits. Themen können z.B. sein:
Speziellere Fragen zur Personen- und Vermögenssorge werden dann in Seminaren der entsprechenden Themenrubriken vertieft. Nicht immer sind Seminare ganz eindeutig nur einem Themenbereich zugeordnet.